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   VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137   

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VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137 (https://dejure.org/2017,63234)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18.05.2017 - W 3 K 16.137 (https://dejure.org/2017,63234)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.137 (https://dejure.org/2017,63234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayKAG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 S. 3, Abs. 2; BayVwVfG Art. 73 Abs. 1, Art. 74 Abs. 2; ABS § 5 Abs. 1 S. 1, § 7, § 14
    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

  • rewis.io

    Allgemeine Beitragspflicht zur Kostendeckung öffentlicher Einrichtungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Bayern, 26.03.2002 - 6 B 96.3901
    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Im Hinblick auf die verbesserte Technik ist es oftmals schwierig, eine Verbesserung von einer Erneuerung abzugrenzen, sodass die beiden Alternativen ineinander fließen können (vgl. BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 23).

    Dies führt zu einer höheren Belastbarkeit und geringeren Frostanfälligkeit, was sich wiederum positiv auf die Reparaturbedürftigkeit auswirken dürfte (vgl. BayVGH, U.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 24; vgl. Gutachten der TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH vom 26. Juni 2009, S. 10).

    Hierdurch erfolgen eine Entlastung der Fahrbahn und eine Trennung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2005, a.a.O., Rn. 28; B.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 11.08.2005 - 6 ZB 03.1698
    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Zum einen ist eine Breite von 2, 0 m an sich noch dazu geeignet, einen ordnungsgemäßen Fußgängerverkehr zu gewährleisten (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 6 ZB 03.1698 - juris Rn. 25).

    Zum anderen kann hierdurch vermieden werden, dass es aufgrund einer starken Wurzelbildung bei den übrigen Teileinrichtungen zu Schäden kommt (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2005 - 6 ZB 03.1698 - juris Rn. 17).

    Hierdurch erfolgen eine Entlastung der Fahrbahn und eine Trennung zwischen ruhendem und fließendem Verkehr (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2005, a.a.O., Rn. 28; B.v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 10.865

    Straßenausbaubeitrag; Verteilung des beitragsfähigen Aufwands; Gemeindeanteil;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Da nach den Definitionen der Ausbaubeitragssatzung der Beklagten Anliegerstraßen ganz überwiegend dem Anliegerverkehr und Hauptverkehrsstraßen ganz überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen, drängt es sich auf, dass sich bei Haupterschließungsstraßen Anlieger- und Durchgangsverkehr in etwa als gleichwertig erweisen (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 18).

    Lediglich "daneben", gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein (BayVGH, U.v. 9.2.2012, a.a.O. - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716

    Straßenausbaubeitragsrecht; unzulässiger Beitragsverzicht; Vorauszahlung;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Das ist notwendigerweise mit einem gewissen Spielraum und mit einer das Ergebnis der Schätzung betreffenden Toleranz verbunden (BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 12; U.v. 11.12.2009 - 6 B 08.682 - juris Rn. 31).

    Es bleibt ihr daher möglich, eventuelle kleinere Rechenfehler in den endgültigen Beitragsbescheiden auszugleichen (vgl. BayVGH, B.v. 4.6.2014, a.a.O., Rn. 12).

  • VGH Bayern, 25.09.2007 - 6 B 05.3018
    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Dieser mit der Grundstücksfläche kombinierte Vollgeschossmaßstab ist im Straßenausbaubeitragsrecht ein geeigneter, den gesetzlichen Vorgaben aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung genügender Faktor bei der Verteilung des umlegungsfähigen Aufwands; dies gilt auch für Abrechnungsgebiete mit unterschiedlich intensiver Nutzung (BayVGH, U.v. 25.9.2007 - 6 B 05.3018 - juris Rn. 14).

    Das typisierende Abstellen auf die Grundstücksflächen sowie die Zahl der Vollgeschosse genügt dem Abstufungsgebot des Art. 5 Abs. 2 KAG, auch wenn die Anliegergrundstücke in unterschiedlicher Intensität genutzt werden; einer feineren Ausdifferenzierung bedarf es nicht (BayVGH, U.v. 25.9.2007 - 6 B 05.3018 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 31.07.2009 - 6 ZB 07.2228

    Ausbaubeitrag; Einrichtung; Einrichtungsbegriff; Ortsstraße; natürliche

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Bei einer solchen Fallgestaltung handelt es sich ausbaubeitragsrechtlich um zwei selbstständige Einrichtungen, auch wenn sie nach ihrem Erscheinungsbild als einheitliche Anlage erscheinen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris Rn. 4; B.v. 8.4.2010 - 6 ZB 09.2308 - juris Rn. 5; B.v. 23.5.2012 - 6 CS 11.2636 - juris Rn. 9).

    So ist es beispielsweise möglich, dass eine bloß 20 m lange Sackgasse im Ausbaubeitragsrecht als selbständige Anlage zu betrachten ist (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2009 - 6 ZB 07.2228 - juris).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    (BayVGH, st. Rspr.; vgl. z.B. U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 m.w.N.; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Stand Februar 2017, Nr. 27.00.11.3).

    Bei der - hier in Streit stehenden - Erhebung von Vorauszahlungen, die begrifflich immer vor dem Entstehen der endgültigen sachlichen Beitragspflichten erfolgt, ist demnach prognostisch nach der Erkenntnislage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung zu bewerten, wie die Ortsstraße sich nach vollständiger Umsetzung des gemeindlichen Bauprogramms insbesondere im Verhältnis zu den sich anschließenden Straßen darstellen wird (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl. 2012, 206/208 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 6 ZB 14.85

    Straßenausbaubeitragsrecht; Kreisstraße; Ortsdurchfahrt; Bauprogramm;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    In jedem Fall muss feststehen, dass die Ausbauplanung von dem zuständigen Selbstverwaltungsgremium gebilligt worden ist (BayVGH, B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - juris Rn. 11).

    Diesem Argument steht auch nicht entgegen, dass es in der Rechtsprechung als zulässig erachtet wurde, dass sich die Gemeinde für ihr Bauprogramm auf einen Planfeststellungsbeschluss bezieht und sich diesen Beschluss bezüglich des dort enthaltenen Ausbaus der Gehwege und Parkstreifen in vollen Umfang zu Eigen macht (VG Gelsenkirchen, U.v. 17.6.2015 - 13 K 5319/12 - juris Rn. 58.) oder dass sich ein Bauprogramm aus einer Vereinbarung mit einer Teilnehmergemeinschaft über die Kostenbeteiligung bei Dorferneuerungsmaßnahmen ergibt (BayVGH, B.v. 10.4.2014 - 6 ZB 14.85 - juris Rn.12.).

  • VG Ansbach, 06.11.2014 - AN 3 K 13.01381

    Straßenausbaubeitrag; unselbständige Stichstraße; Gesamtbetrachtung;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Es existiert daher keine optische Trennung der Hauptstraße zu der einzelnen Sackgasse, die beim Einfahren in die Gasse den Anschein eines neuen Straßenzuges erwecken könnte (anders ein Fall des VG Ansbach, U.v. 6.11.2014 - AN 3 K 13.01381/AN 3 K 13.01382 - juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 15 A 1047/99

    Beitragsfähigkeit einer Erneuerungsmaßnahme

    Auszug aus VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.137
    Ist eine Anlage tatsächlich verschlissen und deren übliche Nutzungszeit abgelaufen, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass die Gemeinde die erforderlichen Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in der Vergangenheit durchgeführt hat; liegen die beiden genannten Voraussetzungen vor, spielt die Ursache für die Verschlissenheit grundsätzlich keine Rolle mehr (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 32 Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 6 ZB 15.2805 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 22.3.1999 - 15 A 1047/99 - juris).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 6 CS 03.434

    Straßenausbaubeitragsrecht, Straßenkategorie, Anliegerstraße, Verteilungsmaßstab,

  • VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163

    Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 6 ZB 13.467

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße; Einrichtung; natürliche

  • VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16

    Straßenbeitrag

  • VGH Bayern, 21.07.2016 - 6 ZB 16.97

    Voraussetzungen für Abschnittsbildung im Straßenbau

  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2805

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 3 BayKAG sind verfassungsgemäß

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 6 CS 08.1760

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ablauf der Beschwerdefrist; Vorauszahlung; Aufstufung

  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 6 ZB 08.788

    Ausbaubeitrag; Erneuerung; Vergleich mit ursprünglicher Anlage

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 6 B 08.682

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erlass endgültigen Ausbaubeitragsbescheids

  • VGH Bayern, 21.12.2006 - 6 ZB 05.2425
  • VGH Bayern, 24.04.1989 - 6 B 88.02302
  • VGH Bayern, 09.11.2016 - 6 B 15.2732

    Hohenbrunn muss Straßenausbaubeiträge erheben

  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

  • VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111

    Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende

  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 6 CS 11.2636

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Erneuerung mit Umgestaltung

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719

    Straßenausbaubeitrag; Artzuschlag (Gewerbezuschlag); gewerbliche Nutzung;

  • VGH Bayern, 30.11.2016 - 6 B 15.1835

    Streit um die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 B 17.141

    Entstehen der sachlichen Beitragspflichten im Erschließungsbeitragsrecht

  • VGH Bayern, 08.04.2010 - 6 ZB 09.2308

    Straßenausbaubeitrag; Ortsstraße; Einrichtung; Hauptstraße; Stichstraße;

  • VG Gelsenkirchen, 17.06.2015 - 13 K 5319/12

    Straßenausbaubeitrag; vorläufige Festsetzung; Planfeststellungsbeschluss; Bildung

  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585

    Überprüfung eines Bauprogramms einer Gemeinde

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18. Mai 2017 - W 3 K 16.137 - wird abgelehnt.
  • VG Augsburg, 01.03.2016 - Au 3 S 16.138

    Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung hat der Antragsteller am 27. Januar 2016 Klage (Az. Au 3 K 16.137) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
  • VG Augsburg, 23.02.2016 - Au 7 S 16.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Punktesystem

    Diese Verfahren werden unter den Aktenzeichen Au 3 K 16.137 bzw. Au 3 S 16.138 geführt.
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